Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Terminverlegung:
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht
wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder
Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern
ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen
und ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen:
Private Rechnung der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der
Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten
Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte
Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. DIe Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der
verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00
Euro bereichnet.
Kurse:
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der
Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine
Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht
von der Kasse übernommen und daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen. Diese Gebühren für versäumte Termine richten sich
nach der Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes, in dem der Kurs stattfindet. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die
Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden
kurzfristig zu verlegen. Die verbindliche Anmeldung kann innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden. Nach dieser Frist, wird jede
versäumte Kursstunde privat in Rechnung gestellt. Ist die Teilnehmerin privat versichert, zahlt sie die Gebühren für den gesamten
Kurs selbst. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt hat. Die
Hebamme behält ihren Gebührenanspruch unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.